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Sehr geehrte Damen und Herren,
 

INHALTE DES NEWSLETTERS


Wichtige Informationen für unsere Vereine!

Liebe Sportfreunde,

Der Sportkreis Groß-Gerau als Dachorganisation der im Kreis ansässigen Sportvereine möchte sich in seiner Außendarstellung neu aufstellen, um seine Wahrnehmung zu erhöhen und die Informationsweitergabe zu optimieren. Dazu möchten wir Euch über einige Änderungen in Kenntnis setzen.

Zukünftig werden nur noch wichtige und dringliche Informationen via Newsletter an die Vereine versendet, um die Flut von Newslettern einzudämmen. 

Nutzt den Newsletter im eigenen Interesse, um in Zukunft wichtige Informationen für Euren Verein zu erhalten.

In den letzten Jahren haben wir jeweils am Jahresende die Sportinfo als Printversion an alle Vereine gesendet. Das wird auch zukünftig so bleiben. Diese Ausgabe wird ein Jahresrückblick auf die sportlichen Highlights im Sportkreis/Landkreis sein.

Zudem soll die Sportinfo zukünftig auch als Onlineversion in unregelmäßigen Abständen erscheinen. Sie wird interessante, bebilderte Artikel aus Sport- und Vereinsleben, der Sportkreisjugend, der Sportjugend Hessen, des Landessportbunds Hessen sowie weiterer Organisationen mit Vereinssportbezug enthalten. 

Wenn Ihr Interessantes aus Eurem Verein zu berichten habt, zu Themen wie z.B. Sportveranstaltungen oder Vereinsjubiläen, veröffentlichen wir diese gerne in einer solchen Ausgabe. Schickt uns dafür bitte die passenden Informationen zu. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr sendet einen vorgefertigten Artikel, der dann nur noch redaktionell überarbeitet wird. Oder Ihr schickt uns die wichtigsten Eckdaten als Stichpunkte zu, sodass wir daraus einen Artikel basteln können.

Zusätzlich bitten wir Euch um die Aktualisierung der Vereinsvorstand-email, falls diese nicht korrekt ist.


Überprüfung der Corona-Soforthilfen bei Sportvereinen

An die

Vereins-Vorstände des Landessportbund Hessen e.V.

Die Überprüfung der zum Pandemiebeginn gezahlten Corona-Soforthilfen beschäftigt derzeit auch Sportvereine, die Soforthilfen zwischen März und Juni 2020 erhalten haben. Bund und Land wollten u.a. auch gemeinnützigen Sportvereinen helfen, denen durch die Corona-Pandemie ein existenzbedrohender finanzieller Engpass drohte. Die Höhe der jeweiligen Unterstützung wurde auf Basis eines prognostizierten Liquiditätsengpasses berechnet.

Nun hat das in Hessen für die Soforthilfen zuständige Regierungspräsidium Kassel zu klären, ob die Hilfen damals gerechtfertigt waren oder eine Rückzahlung erfolgen muss. In diesem Kontext hat das Regierungspräsidium Kassel per E-Mail auch betroffene Sportvereine angeschrieben.

Es ist sicher unglücklich, dass der Versand der E-Mails ausgerechnet in der Ferienzeit erfolgt ist. Begründet wurde dies mit den zeitlichen Prüfvorgaben durch den Bund. Daher sind die angeschriebenen Vereine gut beraten, ggf. das Angebot einer Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen.

Die Mitwirkung an diesem Rückmeldeverfahren ist für alle aufgeforderten Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger verpflichtend. Erfolgt keine entsprechende Rückmeldung, wird die Soforthilfe vollumfänglich zurückgefordert. Antragsteller haben bei der damaligen Antragstellung zugestimmt, dass im Falle einer Überkompensation die Rückzahlung der Soforthilfe erfolgt. Grundsätzlich ist es u.a. möglich, eine Ratenzahlung zu beantragen, sofern eine Rückzahlung unumgänglich ist.

Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich online über den im Anschreiben zur Rückmeldung personalisierten Link (ggf. QR-Code) sowie die Anmeldedaten (Nutzerkennung und PIN). Die Rückmeldung über das Online-Portal muss grundsätzlich bis zu dem im Schreiben genannten Termin erfolgen. Eine Rückmeldung ist nur dann nicht notwendig, wenn der Verein den erhaltenen Betrag in voller Höhe zurückzahlt oder bereits zurückgezahlt hat.

Bei inhaltlichen Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um mögliche Fehler im Verfahren zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen sind der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 26.08.2025 zu entnehmen:
Erleichterungen beim Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen | hessen.de

Das Regierungspräsidium Kassel stellt eine ausführliche FAQ-Liste zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen online bereit:
FAQ | rp-kassel.hessen.de

Wie Sie der allgemeinen Berichterstattung entnehmen können, z.B. in FAZ und Hessenschau:
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/das-steckt-hinter-dem-aerger-ueber-die-corona-soforthilfen-v1,corona-soforthilfen-102.html entwickelt sich das RP-Prüfverfahren durchaus „dynamisch“ (Fristverlängerungen, Härtefallregelungen etc.). Daher ist zu empfehlen, die Tagespresse ebenso zu verfolgen wie die Veröffentlichungen des Wirtschaftsministeriums sowie des RP Kassel.

Der lsb h hat bereits in einem Sondernewsletter informiert und wird in Kürze auch die Großvereine anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klages 

Hauptgeschäftsführer

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.


 

Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

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E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Dr. Eckardt Stein

Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do 10-14 Uhr
Mi 10-18 Uhr

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